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Zu dicht aufgefahren?

Abstandsverstoß – Ihre Möglichkeiten

Zu geringer Abstand wird meist per Video von Brücken oder aus nachfahrenden Fahrzeugen gemessen. Ob Punkte oder ein Fahrverbot drohen, hängt von Abstand, Tempo und Messverfahren ab – wir prüfen Ihren Bescheid kostenlos.

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Ausreichend48 mAbstand zum Vordermann
Halber Tacho als Faustregel
1-3 Monate mögliches Fahrverbot
2 Wochen Einspruchsfrist

Was ist ein Abstandsverstoß?

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering war, gemessen am Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit. Erfasst wird das meist per Video von Autobahnbrücken oder aus einem nachfahrenden Messfahrzeug.

Kurz erklärt
  • Maßstab: halber Tachowert als Abstand in Metern
  • Messung meist per Video von Brücke oder Fahrzeug
  • Ab 80 km/h beginnt die Bußgeldkatalog-Staffelung
  • Bei sehr geringem Abstand droht ein Fahrverbot
  • Einspruchsfrist: zwei Wochen ab Zustellung
Die 'halber Tacho'-RegelFaustregel: Der Abstand in Metern sollte mindestens der Hälfte des Tempos in km/h entsprechen.
BrückenabstandsmessungVideokameras erfassen zwei Punkte einer Messstrecke und berechnen daraus Tempo und Abstand.
SchwellenwerteBewertet wird in Stufen: weniger als 5/10, 4/10, 3/10 oder 2/10 des halben Tachowerts.
Erschwerende UmständeHohes Tempo, ein sehr geringer Abstand oder Wiederholung verschärfen die Folgen spürbar.
Mögliche Folgen

Das droht beim Abstandsverstoß

Abhängig von Abstand und gefahrener Geschwindigkeit.

25-400 €Geldbuße
0-2Punkte
1-3 Monate möglichFahrverbot
Fahrverbote kommen vor allem ab höherem Tempo in Kombination mit sehr geringem Abstand in Betracht.Zum Bußgeldkatalog
So läuft es ab

Ihre Prüfung in 4 Schritten

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Schritt 1Sie laden Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen einfach und sicher hoch – in wenigen Minuten, ganz ohne Termin oder Papierkram.
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Schritt 2Wir fordern die Bußgeldakte an und werten Messprotokoll, Videoauswertung und Messstrecke im Detail für Sie aus.
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4. Einspruch, wenn sinnvollLohnt sich ein Einspruch, legen wir ihn fristgerecht für … Klicken
Schritt 4Lohnt sich ein Einspruch, legen wir ihn fristgerecht für Sie ein und vertreten Sie gegenüber der Bußgeldstelle.
Zahlen & Fakten

Der Abstandsverstoß in Zahlen

0Wochen
Einspruchsfrist ab Zustellung des Bußgeldbescheids
0km/h
Ab dieser Geschwindigkeit greift die Bußgeldkatalog-Staffelung
0Monate
Maximal mögliches Fahrverbot bei sehr geringem Abstand
0Stufen
Abstufungen nach Bruchteil des halben Tachowerts
Richtwerte

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot beim Abstandsverstoß

Vereinfachte Richtwerte für den Geschwindigkeitsbereich ab 80 km/h – die genaue Einstufung hängt vom Einzelfall ab.

Abstand (Bruchteil halber Tacho)BußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/1075 €1
weniger als 4/10100 €1
weniger als 3/10160 €11 Monat (ggf.)
weniger als 2/10240 €21 Monat
Richtwerte für den Bereich ab 80 km/h nach Bußgeldkatalog. Bei höheren Geschwindigkeiten steigen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot weiter an.
Warum prüfen?

Das prüfen wir beim Abstandsverstoß

Videomessungen enthalten oft Ansatzpunkte.

MessverfahrenWurde die Brückenabstandsmessung oder das Nachfahrsystem korrekt eingesetzt und ausgewertet?
Sicht- und WetterbedingungenRegen, Nebel oder Dunkelheit können die Videoauswertung erschweren und Messfehler begünstigen.
Einscheren DritterIst kurz vor der Messung ein anderes Fahrzeug in die Lücke vor Ihnen eingeschert?
FahreridentifikationIst auf dem Beweisfoto tatsächlich zweifelsfrei erkennbar, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist?
Fristen & ZustellungWurden Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid form- und fristgerecht zugestellt?
Auswertungssoftware & EichungWar das verwendete Messsystem korrekt geeicht und die Auswertesoftware ordnungsgemäß zertifiziert?
Ob und welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab – pauschale Erfolgsquoten nennen wir bewusst nicht.
Irrtümer & Fakten

Abstandsverstoß – Mythen im Check

Was an gängigen Annahmen wirklich dran ist.

IrrtumEin einmaliges Auffahren wird nie geahndet. Fakt ansehen
FaktAuch ein einzelner erfasster Moment kann ausreichen, wenn Messstrecke und Abstand den Grenzwert unterschreiten.
IrrtumWer eingeschert wurde, hat keine Chance. Fakt ansehen
FaktEin kurz zuvor eingeschertes Fahrzeug kann die Vorwerfbarkeit des geringen Abstands durchaus infrage stellen.
IrrtumBei Abstandsverstößen gibt es nie ein Fahrverbot. Fakt ansehen
FaktBei sehr geringem Abstand und hohem Tempo sieht der Bußgeldkatalog durchaus ein Fahrverbot vor.
IrrtumEin Einspruch verschlimmert nur die Lage. Fakt ansehen
FaktEin Einspruch wird sachlich geprüft; er kann zur Einstellung, Reduzierung oder Bestätigung führen.
Häufige Fragen

Abstandsverstoß – Ihre Fragen

Als Faustregel gilt der halbe Tachowert in Metern, bei 100 km/h also rund 50 Meter. Die genaue Bewertung hängt von Geschwindigkeit, Witterung und dem konkreten Einzelfall ab.
Frist läuft

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Video, Messstrecke und Zustellung enthalten oft Ansatzpunkte. Nutzen Sie die Frist und lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen.

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