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Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Strafen bei Drogen am Steuer: Das droht Ihnen konkret

Bis zu 1.500 € Bußgeld, 2 bis 3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten – bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit droht sogar eine Straftat nach § 316 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe. Wir zeigen Ihnen, womit Sie in Ihrem Fall rechnen müssen.

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Bußgeld für Ersttäter
0-3
Punkte in Flensburg
0 Monat
Fahrverbot möglich
Noch keinen Bescheid erhalten?

Auch ohne Bescheid gilt: Jetzt handeln lohnt sich

Viele warten ab, bis der Bußgeldbescheid oder die Anklage tatsächlich zugestellt wird – dabei lohnt sich eine frühe Einschätzung schon direkt nach der Kontrolle oder Blutentnahme. Das Nachweisverfahren rund um die Blutprobe ist rechtlich angreifbar, Fristen für Anhörung und Einspruch sind kurz, und wer frühzeitig Akteneinsicht beantragt, erkennt Verfahrensfehler oft, bevor überhaupt ein Bescheid vorliegt.

Blutprobe ist angreifbarEntnahme, Lagerung und labortechnische Auswertung der Blutprobe müssen lückenlos dokumentiert sein – Fehler sind ein häufiger Ansatzpunkt.
Fristen laufen bereitsAb Zustellung von Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bleiben oft nur zwei Wochen für einen Einspruch.
Akteneinsicht lohnt sich frühWer frühzeitig Akteneinsicht beantragt, kann Verfahrensfehler erkennen, bevor der Bescheid überhaupt zugestellt wird.
Frühe Einschätzung schütztAuch ohne aktuellen Bescheid zeigt eine kostenlose Ersteinschätzung, was Ihnen konkret droht und wie Sie am besten reagieren.
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Eskalationsstufen

Vom Bußgeld zur Straftat

Wie stark die Folgen ausfallen, hängt vom Nachweis und vom Einzelfall ab.

Ordnungswidrigkeit
ab 500 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

§ 24a Abs. 2 StVG: Eine berauschende Substanz – etwa THC, Amphetamin oder Kokain – wird im Blut nachgewiesen, ohne dass Ausfallerscheinungen vorliegen müssen.

Wiederholungsfall
ab 1.000 €
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot

Bei einem erneuten Verstoß nach § 24a StVG steigen Bußgeld und Dauer des Fahrverbots gegenüber dem Ersttäter spürbar an.

Straftat
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
3 Punkte
Führerscheinentzug + MPU möglich

§ 316 StGB greift, wenn Ausfallerscheinungen, ein Unfall oder erhebliche Fahruntüchtigkeit die tatsächliche Fahruntüchtigkeit belegen.

Was viele nicht wissen

Diese Folgen kommen oft dazu

Neben Bußgeld und Fahrverbot drohen weitere, häufig unterschätzte Konsequenzen.

MPU-RisikoDie Fahrerlaubnisbehörde kann unabhängig vom Bußgeld- oder Strafverfahren Eignungszweifel prüfen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen.
Neuerteilung des FührerscheinsWird die Fahrerlaubnis entzogen, ist die Neuerteilung häufig an eine bestandene MPU und weitere Auflagen geknüpft.
Risiko für BerufskraftfahrerWer beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, riskiert bei Entzug oder langem Fahrverbot zusätzlich den Arbeitsplatz.
Folgen für die VersicherungNach einem Verstoß drohen höhere Beiträge in der Kfz-Versicherung, bei einer Straftat kann im Schadenfall auch der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Verteidigung

So gehen wir bei Ihrem Fall vor

Konkrete Schritte, mit denen wir Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ansetzen.

01Nachweisverfahren prüfenWir prüfen, ob die analytischen Grenzwerte korrekt bestimmt und die Substanz – etwa THC, Amphetamin oder Kokain – zweifelsfrei nachgewiesen wurde.
02Akteneinsicht beantragenWir fordern die Ermittlungsakte und die Blutprobenauswertung an und prüfen Entnahme, Dokumentation und Verfahrensablauf im Detail.
03Fristen wahrenWir sichern die kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen und sorgen dafür, dass keine Reaktionsmöglichkeit ungenutzt verstreicht.
04Verteidigungsstrategie festlegenAuf Basis der Aktenlage entwickeln wir eine ehrliche Einschätzung und vertreten Sie gegenüber Behörde und Gericht.
Vergleich

Mit oder ohne anwaltliche Hilfe

Der Unterschied zeigt sich oft erst im laufenden Verfahren.

KriteriumOhne anwaltliche HilfeMit anwaltlicher Hilfe
AkteneinsichtMeist nicht möglichVollständige Einsicht in Ermittlungs- und Laborakte
Prüfung der BlutprobeBescheid wird meist hingenommenEntnahme, Dokumentation und Auswertung werden geprüft
FristenRisiko, die Einspruchsfrist zu versäumenFristen werden aktiv überwacht und gewahrt
MPU-RisikoOft erst spät erkanntFrühzeitige Einschätzung der Eignungsfrage
Kommunikation mit BehördenAuf eigene FaustDirekte Vertretung gegenüber Behörde und Gericht
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen

Strafen bei Drogen am Steuer – Ihre Fragen

In der Regel handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, wenn eine berauschende Substanz nachgewiesen wird. Kommen Ausfallerscheinungen, ein Unfall oder erhebliche Fahruntüchtigkeit hinzu, kann daraus eine Straftat nach § 316 StGB werden.
Jetzt handeln

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – lassen Sie es prüfen

Ob mit oder ohne Bescheid: Je früher Sie Ihren Fall prüfen lassen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.

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