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Anhörungsbogen im Briefkasten?

Anhörungsbogen erhalten – was Pflicht ist und was freiwillig bleibt

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 55 OWiG. Wir zeigen, welche Angaben Pflicht sind, welche freiwillig bleiben und wie Sie unnötige Risiken vermeiden – kostenlos und unverbindlich geprüft.

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  • Antwort in ~2 Minuten
0 Wochenübliche Rückantwortfrist
1–2 Wochen Rückantwortfrist
Pflicht Angaben zur Person
freiwillig Aussage zur Sache

Anhörungsbogen: Was ist Pflicht, was freiwillig?

Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie wahrheitsgemäß Auskunft geben. Zum eigentlichen Vorwurf, insbesondere zur Frage, wer gefahren ist, besteht dagegen keine Aussagepflicht: Sie dürfen schweigen, ohne dass Ihnen das rechtlich zum Nachteil gereicht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Angaben zur Person: Pflicht
  • Angaben zur Sache: freiwillig
  • Rückantwortfrist meist ein bis zwei Wochen
  • Halter riskiert Fahrtenbuchauflage
  • Vorschnelle Angaben können schaden
§ 55 OWiGDie Behörde muss Sie vor einem Bußgeldbescheid anhören und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Angaben zur PersonName, Anschrift und Geburtsdatum müssen Sie wahrheitsgemäß angeben – das ist gesetzliche Pflicht.
Angaben zur SacheWer gefahren ist und was vorgefallen ist, dürfen Sie freiwillig verschweigen – ohne Nachteil.
FahrtenbuchauflageWird der Fahrer nicht ermittelt, kann der Halter zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.
Was auf dem Spiel steht

Risiken beim Anhörungsbogen

Auch ohne Aussage zur Sache drohen bestimmte Konsequenzen, wenn der Fahrer unklar bleibt.

FahrtenbuchauflageRisiko für Halter
keine PflichtAussage zur Sache
meist 1–2 WochenRückantwortfrist
Wird der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt, kann die Behörde dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen – unabhängig vom eigentlichen Bußgeld.Zum Bußgeldkatalog
So gehen wir vor

Ablauf der Prüfung

In vier Schritten zur passenden Reaktion auf Ihren Anhörungsbogen.

1. Anhörungsbogen hochladenSie laden uns den erhaltenen Anhörungsbogen hoch, damit wir … Klicken
Schritt 1Sie laden uns den erhaltenen Anhörungsbogen hoch, damit wir Vorwurf und Fristen im Detail sehen.
2. Vorwurf und Beweislage prüfenWir prüfen, ob der Vorwurf konkret genug ist und … Klicken
Schritt 2Wir prüfen, ob der Vorwurf konkret genug ist und wie belastbar die zugrunde liegenden Beweise sind.
3. Persönliche EinschätzungSie erhalten eine Einschätzung, welche Angaben in Ihrem Fall … Klicken
Schritt 3Sie erhalten eine Einschätzung, welche Angaben in Ihrem Fall sinnvoll sind – und welche Sie besser vermeiden.
4. Akteneinsicht und weiteres VorgehenBei Bedarf beantragen wir Akteneinsicht und klären das weitere … Klicken
Schritt 4Bei Bedarf beantragen wir Akteneinsicht und klären das weitere Vorgehen bis zu einer möglichen Entscheidung.
Zahlen & Fakten

Der Anhörungsbogen in Kennzahlen

0 Wochen
übliche Rückantwortfrist
0 Monate
mögliche Fahrtenbuchauflage-Dauer
0
Recht auf Aussageverweigerung zur Sache
0 Monate
übliche Verfolgungsverjährung
Im Überblick

Welche Angaben sind Pflicht?

Ein Überblick über die einzelnen Angaben im Anhörungsbogen.

AngabentypPflicht oder freiwilligEmpfehlung
Name, Anschrift, GeburtsdatumPflichtWahrheitsgemäß angeben
Aussage, wer gefahren istFreiwilligNur nach Prüfung des Einzelfalls angeben
Aussage zum TathergangFreiwilligGrundsätzlich zurückhaltend sein
Schweigen zur SacheIhr gutes RechtKein Nachteil bei sachgerechter Nutzung
Angaben zur Sache lassen sich später nicht ohne Weiteres zurücknehmen – im Zweifel vorab prüfen lassen.
Das prüfen wir für Sie

Fragen, die wir bei jedem Anhörungsbogen klären

Die richtige Reaktion hängt von den Details Ihres Falls ab.

Vorwurf konkret genug?Ist der geschilderte Vorwurf im Anhörungsbogen überhaupt so konkret gefasst, dass er nachvollziehbar ist?
Waren Sie es wirklich?Sind Sie sich sicher, dass Sie zur fraglichen Zeit tatsächlich gefahren sind?
SelbstbelastungsrisikoDrohen Sie sich mit einer Aussage zur Sache selbst zu belasten oder Angehörige zu belasten?
Frist realistisch?Ist die im Bogen gesetzte Frist überhaupt realistisch einzuhalten – oder sollte sie verlängert werden?
Akteneinsicht sinnvoll?Lohnt sich vor einer Antwort die Einsicht in die Bußgeldakte, um die Beweislage zu kennen?
Fahrtenbuch-RisikoWelches Risiko besteht für Sie als Halter, falls der Fahrer nicht zweifelsfrei ermittelt wird?
Ob und welche Angaben in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.
Irrtümer & Fakten

Häufige Irrtümer zum Anhörungsbogen

Diese Annahmen führen häufig zu unnötigen Fehlern.

IrrtumIch muss den Anhörungsbogen vollständig ausfüllen. Fakt ansehen
FaktFalsch: Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache – etwa wer gefahren ist – bleiben freiwillig.
IrrtumSchweigen wird als Schuldeingeständnis gewertet. Fakt ansehen
FaktFalsch: Ihr Schweigen zur Sache darf rechtlich nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
IrrtumNur der Halter kann für den Verstoß belangt werden. Fakt ansehen
FaktFalsch: Belangt wird grundsätzlich die Person, die den Verstoß tatsächlich begangen hat.
IrrtumWenn ich nicht antworte, ist die Sache erledigt. Fakt ansehen
FaktFalsch: Das Verfahren läuft weiter, und dem Halter droht möglicherweise eine Fahrtenbuchauflage.
Häufige Fragen

Anhörungsbogen – Ihre Fragen

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie wahrheitsgemäß machen. Angaben zur Sache, etwa wer gefahren ist, sind freiwillig – Sie dürfen dazu schweigen.
Jetzt richtig reagieren

Bevor Sie den Bogen ausfüllen

Laden Sie Ihren Anhörungsbogen hoch – wir prüfen kostenlos, welche Angaben sinnvoll sind und was Sie besser vermeiden.

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