Alkohol am Steuer: Diese Strafen drohen Ihnen konkret
Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis – abhängig vom gemessenen Promillewert drohen bei Alkohol am Steuer teils einschneidende Konsequenzen. Wir zeigen kompakt, was in Ihrem Fall auf dem Spiel steht und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Auch ohne Bußgeldbescheid gilt: Jetzt handeln lohnt sich
Viele Betroffene warten den Bußgeldbescheid, die Vorladung oder die Anklage ab, bevor sie sich Gedanken machen. Dabei lassen sich die besten Weichen oft schon vorher stellen – unabhängig davon, ob bereits Post von der Behörde da ist.
Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat
Je höher der gemessene Promillewert, desto einschneidender die möglichen Folgen – so ordnen sich die Bereiche ein.
Ohne erkennbare Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder Fahrfehler bleibt dieser Bereich für die meisten Fahrer:innen folgenlos. Zeigen sich jedoch Auffälligkeiten, liegt bereits eine Straftat nach §316 StGB vor.
Der klassische Bereich der Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG: Bußgeld, Punkte und ein befristetes Fahrverbot – bei einem Wiederholungsfall steigen Bußgeld und Fahrverbotsdauer spürbar an.
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – das ist eine Straftat nach §316 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.
Was viele nicht wissen: Versteckte Folgen
Neben Bußgeld und Fahrverbot drohen häufig weitere, teils existenzielle Konsequenzen.
So verteidigen wir Ihren Alkohol-Fall
Vier klare Schritte von der ersten Akteneinsicht bis zur Verteidigung.
Mit oder ohne anwaltliche Hilfe: was sich ändert
Ein Überblick, wie sich anwaltliche Unterstützung typischerweise auf Ihren Fall auswirken kann.
| Kriterium | Ohne anwaltliche Hilfe | Mit anwaltlicher Hilfe |
|---|---|---|
| Prüfung des Messverfahrens | Meist nicht möglich | Systematische Prüfung auf Fehler |
| Akteneinsicht | Nur eingeschränkt möglich | Vollständige Akteneinsicht durch den Anwalt |
| Fristenkontrolle | Eigenverantwortung, hohes Fehlerrisiko | Lückenlose Überwachung aller Fristen |
| Kommunikation mit Behörde/Gericht | Direkt und ohne Einordnung | Übernahme durch erfahrene Partneranwälte |
| Verhandlungsspielraum | Kaum einschätzbar | Ausschöpfung realistischer Spielräume |
Strafen bei Alkohol am Steuer – Ihre Fragen
Warten Sie nicht auf den Bußgeldbescheid
Je früher wir Ihren Fall kennen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Lassen Sie Ihre Situation jetzt kostenlos und unverbindlich von unserer Kanzlei einschätzen.
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