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Drogen am Steuer?

Drogen am Steuer – was jetzt wichtig ist

Der Vorwurf, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein, kann Bußgeld, Fahrverbot und im schlimmeren Fall ein Strafverfahren nach sich ziehen – oft ist zusätzlich die Fahrerlaubnis in Gefahr. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

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  • Antwort in ~2 Minuten
Nachweis möglich0Bußgeld ab Ersttäter
2-3 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot möglich
2 Wochen Einspruchsfrist

Wann gilt Drogen am Steuer als Verstoß?

Wer mit nachweisbaren Spuren berauschender Mittel im Blut ein Fahrzeug führt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Kommen Ausfallerscheinungen, ein Unfall oder erhebliche Fahruntüchtigkeit hinzu, wird daraus schnell eine Straftat nach § 316 StGB.

Kurz erklärt
  • Ordnungswidrigkeit oder Straftat – je nach Einzelfall
  • Fahrerlaubnisbehörde kann zusätzlich eine MPU anordnen
  • Blutprobe und Verfahren sind rechtlich angreifbar
  • Grenzwerte und Rechtsprechung ändern sich laufend
  • Fristen für Anhörung und Einspruch sind kurz
§ 24a Abs. 2 StVGOrdnungswidrigkeit, wenn eine berauschende Substanz im Blut nachgewiesen wird – unabhängig von Ausfallerscheinungen.
§ 316 StGBStraftat, wenn tatsächliche Fahruntüchtigkeit durch Ausfallerscheinungen oder hohe Werte belegt ist.
NachweisgrenzenAnalytische Grenzwerte, etwa für THC, entscheiden über Bußgeld oder Freispruch – oft im Nachhinein strittig.
Blutprobe als BeweisEntnahme, Lagerung und Auswertung der Blutprobe müssen korrekt dokumentiert sein, sonst ist sie angreifbar.
Mögliche Folgen

Das droht bei Drogen am Steuer

Bußgeldrecht und Fahrerlaubnisrecht greifen oft zusammen und verschärfen die Folgen.

ab 500 €Geldbuße
2-3Punkte
1 Monat / MPU-RisikoFahrverbot
Grenzwerte und Rechtsfolgen ändern sich häufig und hängen vom Einzelfall ab – eine pauschale Einschätzung wäre unseriös.Zum Bußgeldkatalog
So läuft es ab

Ihre Fallprüfung in 4 Schritten

Von der ersten Akteneinsicht bis zur Entscheidung über einen Einspruch.

1. Unterlagen einreichenSie laden Bußgeldbescheid, Anhörungsschreiben oder Ladung einfach hoch – … Klicken
Schritt 1Sie laden Bußgeldbescheid, Anhörungsschreiben oder Ladung einfach hoch – kostenlos, unverbindlich und in wenigen Minuten erledigt.
2. Akteneinsicht anfordernWir fordern die Ermittlungsakte und die Blutprobenauswertung an und … Klicken
Schritt 2Wir fordern die Ermittlungsakte und die Blutprobenauswertung an und prüfen Entnahme, Dokumentation und Verfahrensablauf im Detail.
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Schritt 3Sie erhalten eine verständliche, ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – ohne Versprechen, aber mit klarer Argumentation.
4. Einspruch oder VerteidigungLohnt sich ein Vorgehen, übernehmen wir Einspruch oder Verteidigung … Klicken
Schritt 4Lohnt sich ein Vorgehen, übernehmen wir Einspruch oder Verteidigung und vertreten Sie gegenüber Behörde und Gericht.
Zahlen & Fakten

Drogen am Steuer in Zahlen

0
Bußgeld für Ersttäter (ab)
0Monat
Fahrverbot möglich
0Punkte
in Flensburg (Ersttäter)
0Wochen
Einspruchsfrist ab Zustellung
Richtwerte

Folgen im Überblick

Ungefähre Werte je nach Fallgruppe – die tatsächliche Einstufung hängt immer vom Einzelfall ab.

FallgruppeBußgeld / GeldstrafePunkteFahrverbot / Führerscheinentzug
Ersttäter, OWi ohne Ausfallerscheinungab 500 €21 Monat
Wiederholungsfall (OWi)ab 1.000 €23 Monate
Mit Ausfallerscheinung (Straftat, § 316 StGB)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe3Entzug möglich + MPU
Mit Unfall oder GefährdungGeldstrafe, ggf. höher3Entzug wahrscheinlich + MPU
Alle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Die tatsächliche Höhe von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot hängt von Substanz, festgestelltem Wert und Einzelfall ab.
Warum prüfen?

Das prüfen wir bei Ihrem Fall

Verfahren rund um Drogen am Steuer bieten oft mehrere Ansatzpunkte.

BlutentnahmeErfolgte die Entnahme form- und fristgerecht, mit gültiger Anordnung und lückenloser Dokumentation?
Zeitpunkt des KonsumsLiegt der nachgewiesene Konsum tatsächlich im zeitlichen Zusammenhang mit der Fahrt?
Zuverlässigkeit von SchnelltestsWurde ein Vortest korrekt durchgeführt, oder besteht eine Verwechslungs- oder Fehlerquelle?
AusfallerscheinungenSind angebliche Ausfallerscheinungen im Protokoll tatsächlich nachvollziehbar dokumentiert?
FahreridentifikationSteht zweifelsfrei fest, dass gerade Sie das Fahrzeug geführt haben?
Fristen und ZustellungWurden Anhörung, Fristen und Zustellung des Bescheids ordnungsgemäß eingehalten?
Nicht jeder Einwand führt zum Erfolg. Wir prüfen ehrlich, welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall tatsächlich bestehen, und versprechen kein bestimmtes Ergebnis.
Irrtümer & Fakten

Was stimmt wirklich bei Drogen am Steuer

Rund um Drogen im Straßenverkehr halten sich hartnäckige Irrtümer.

IrrtumEin Tag danach ist man wieder clean. Fakt ansehen
FaktManche Substanzen, etwa THC, sind je nach Konsummuster deutlich länger im Blut nachweisbar als nur einen Tag.
IrrtumNur harte Drogen zählen als Verstoß. Fakt ansehen
FaktAuch Cannabis und weitere in der Anlage zum StVG gelistete Substanzen führen bei Nachweis zu einer Ordnungswidrigkeit.
IrrtumEin Schnelltest der Polizei reicht als Beweis. Fakt ansehen
FaktVortests sind nur ein Indiz – rechtlich verwertbar ist erst die labortechnische Auswertung der Blutprobe.
IrrtumCBD-Produkte sind immer unproblematisch. Fakt ansehen
FaktManche CBD-Produkte enthalten THC-Spuren, die in einer Blutprobe zu einem positiven Befund führen können.
Häufige Fragen

Drogen am Steuer – Ihre Fragen

In der Regel handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, wenn eine berauschende Substanz nachgewiesen wird. Kommen Ausfallerscheinungen, ein Unfall oder erhebliche Fahruntüchtigkeit hinzu, kann daraus eine Straftat nach § 316 StGB werden.
Jetzt handeln

Beim Drogenvorwurf steht viel auf dem Spiel

Bußgeld, Punkte und Fahrerlaubnis hängen oft zusammen. Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenlos und unverbindlich prüfen.

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