E-Scooter-Verstöße – Bußgeld und Folgen
Für E-Scooter gelten viele Regeln wie für Autos: Promillegrenzen, Versicherungspflicht und Gehwegverbot. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen kostenlos und ehrlich.
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E-Scooter zählt rechtlich als Kraftfahrzeug
Nach der eKFV gilt der E-Scooter als Kraftfahrzeug – deshalb greifen dieselben Promillegrenzen, Versicherungspflichten und Verkehrsregeln wie beim Auto, inklusive möglicher Punkte und Führerscheinfolgen.
- E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug – wie beim Auto
- Alkohol- oder Drogenfahrten können den Führerschein kosten
- Rote Ampel, Gehweg, Versicherung: alles rechtlich relevant
- In der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze
- Versicherungskennzeichen ist gesetzlich vorgeschrieben
Das droht beim E-Scooter
Von der Verwarnung bis zu Führerscheinfolgen.
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E-Scooter in Zahlen
Typische E-Scooter- Verstöße im Vergleich
Ungefähre Richtwerte – die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
| Verstoßart | Bußgeld (Richtwert) | Punkte | Fahrverbot-Risiko |
|---|---|---|---|
| Gehweg befahren | ca. 15–30 € | nein | nein |
| Zu zweit fahren | ca. 15–25 € | nein | nein |
| Ohne Versicherungskennzeichen | ca. 40–80 €* | möglich | nein |
| Mit Alkohol ab 0,5 ‰ | ab 500 € | ja | möglich |
Das prüfen wir beim E-Scooter
Gerade die Führerscheinfolgen sind prüfenswert.
E-Scooter – Mythen im Check
Was viele glauben – und was tatsächlich gilt.
E-Scooter – Ihre Fragen
E-Scooter-Verstöße sind kein Kavaliersdelikt
Besonders bei Alkohol drohen Führerscheinfolgen. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich prüfen.
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