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Berufskraftfahrer & Unternehmen

Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten

Vorwurf wegen überschrittener Lenkzeiten oder fehlender Ruhezeiten? Ob als Fahrer oder Unternehmen – wir prüfen den Bescheid und Ihre Chancen, kostenlos und unverbindlich.

Worum geht es bei Lenk- und Ruhezeiten?

Für gewerbliche Fahrten mit Lkw und Bussen regeln die EU-Verordnung 561/2006 und das Fahrpersonalgesetz, wie lange gefahren werden darf und wann Pausen und Ruhezeiten einzuhalten sind. Vereinfacht: höchstens 9 Stunden Lenkzeit pro Tag (zweimal pro Woche 10 Stunden), nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause von 45 Minuten und arbeitstäglich mindestens 11 Stunden Ruhezeit. Verstöße werden über den digitalen Tachographen festgestellt – und treffen häufig Fahrer und Unternehmen zugleich. Ab Zustellung des Bescheids gilt in der Regel eine zweiwöchige Einspruchsfrist; entscheidend ist das tatsächliche Zustelldatum.

Das Wichtigste in Kürze
  • Lenkzeit max. 9 h täglich (2× pro Woche 10 h)
  • Nach 4,5 h Lenkzeit mind. 45 Min. Pause
  • Bußgeld trifft oft Fahrer UND Unternehmen
  • Nachweis über den digitalen Tachographen
Mögliche Folgen

Was bei Verstößen droht

Je nach Ausmaß der Überschreitung – und ob Fahrer oder Unternehmen belangt werden.

30–1.500 €Bußgeld Fahrer
bis 15.000 €Bußgeld Unternehmen
GewinnabschöpfungZusätzlich möglich
Richtwerte je Verstoß – die Höhe hängt von Dauer und Häufigkeit der Überschreitung sowie der Rolle (Fahrer oder Unternehmen) ab.Zum Bußgeldkatalog
Zahlen & Fakten

Lenk- und Ruhezeiten in Zahlen

0
Bußgeldrahmen für Fahrer
0
Bußgeldrahmen für Unternehmen
0 Std.
Mindest-Ruhezeit arbeitstäglich
0 Tage
Einspruchsfrist ab Zustellung
Im Vergleich

Verstöße im Überblick – Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Richtwerte für die häufigsten Lenk- und Ruhezeitverstöße – die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.

VerstoßtypBußgeldPunkteFahrverbot
Lenkzeitüberschreitung (gering)30–95 €0Nein
Lenkzeitüberschreitung (erheblich)150–1.500 €1Möglich bei Wiederholung
Fehlende/verkürzte Ruhezeit30–1.500 €1Möglich bei Wiederholung
Manipulation am Kontrollgerätbis 15.000 € (Unternehmen) / Straftat3Ja
Fehlende Fahrerkarte / Nachweis75–150 €1Nein
Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs. Maßgeblich sind Dauer, Häufigkeit und die Umstände des Einzelfalls.
Warum prüfen?

Diese Punkte prüfen wir für Sie

Bei Lenk- und Ruhezeitverstößen gibt es typische Ansatzpunkte.

AuswertungWurden die Tachographen-Daten korrekt ausgewertet?
KontrollgerätWar der Fahrtenschreiber korrekt kalibriert und funktionsfähig?
ZuordnungIst der Verstoß dem richtigen Fahrer und Zeitraum zugeordnet?
VerantwortlichkeitTrifft die Verantwortung den Fahrer oder das Unternehmen?
AusnahmenGriff eine zulässige Ausnahme, etwa Notfall oder Fährverkehr?
FristenWurde der Bescheid rechtzeitig und ordnungsgemäß zugestellt?
Ob und welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall bestehen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab. Wir nennen bewusst keine pauschalen Fehlerquoten.
Irrtümer & Fakten

Was stimmt wirklich bei Lenk- und Ruhezeiten?

Rund um Lenk- und Ruhezeiten halten sich hartnäckige Irrtümer – wir räumen damit auf.

IrrtumMythos: Nur der Fahrer haftet für Verstöße Fakt ansehen
FaktFakt: Auch der Unternehmer haftet nach § 130 OWiG, wenn er die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten nicht ausreichend organisiert und kontrolliert hat.
IrrtumMythos: Handschriftliche Nachträge reichen immer aus Fakt ansehen
FaktFakt: Bei digitalen Tachographen sind manuelle Nachträge nur bei Ausfall des Geräts zulässig und müssen korrekt und vollständig erfolgen.
IrrtumMythos: Kleintransporter und Handwerkerfahrzeuge sind immer ausgenommen Fakt ansehen
FaktFakt: Ob eine Ausnahme greift, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht und dem konkreten Einsatzzweck des Fahrzeugs ab – das prüfen wir im Einzelfall.
IrrtumMythos: Ein einzelner Verstoß bleibt praktisch folgenlos Fakt ansehen
FaktFakt: Schon einzelne Überschreitungen werden über den Tachographen dokumentiert und können zu Bußgeld sowie Punkten in Flensburg führen.
Häufige Fragen

Lenk- & Ruhezeiten – Ihre Fragen

Die EU-Vorschriften gelten vor allem für Fahrzeuge über 3,5 t und für Busse. Für bestimmte Fahrten gibt es Ausnahmen. Ob Ihr Fall erfasst ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
Frist läuft

Warten Sie nicht, bis die Frist abläuft

Laden Sie Ihren Bescheid hoch und lassen Sie kostenlos prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Kostenlose Fallprüfung

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Verstoß gegen Lenk- oder Ruhezeiten vorgeworfen? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

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