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Verstoß in der Probezeit?

Bußgeld in der Probezeit – A- oder B-Verstoß?

Als Fahranfänger gelten in der Probezeit besondere Regeln: Schon ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße können Aufbauseminar, Verlängerung und im Extremfall den Führerschein kosten. Wir prüfen, was in Ihrem Fall wirklich zutrifft.

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A-Verstoß+2 JahreVerlängerung der Probezeit
2 Jahre Verlängerung bei A-Verstoß
A-Verstoß sofort Aufbauseminar
4 Jahre reguläre Probezeit

A-Verstoß oder B-Verstoß in der Probezeit?

Die Probezeit dauert vier Jahre und unterscheidet zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schwerwiegenden B-Verstößen. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen automatisch ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre aus – unabhängig vom regulären Bußgeld.

Kurz erklärt
  • A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen Maßnahmen aus
  • Aufbauseminar plus zwei Jahre Verlängerung sind die Regel
  • 0,0-Promille-Grenze gilt bis 21 und in der Probezeit
  • Bei weiteren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis
  • Prüfung der Einstufung lohnt sich besonders in der Probezeit
A-VerstoßSchwerwiegender Verstoß, z. B. Rotlicht, Alkohol am Steuer oder Handy am Steuer – löst sofort ein Aufbauseminar aus.
B-VerstoßLeichterer Verstoß; erst der zweite B-Verstoß führt ebenfalls zum Aufbauseminar und zur Verlängerung.
VerlängerungNach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre.
0,0 PromilleFür Fahranfänger gilt nach § 24c StVG absolutes Alkoholverbot – bereits geringste Mengen zählen als Verstoß.
Mögliche Folgen

Folgen in der Probezeit

Zusätzlich zum regulären Bußgeld drohen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.

PflichtterminAufbauseminar
+ 2 JahreVerlängerung
Entzug möglich3. Verstoß
Die Maßnahmen kommen zum normalen Bußgeld, den Punkten und einem möglichen Fahrverbot hinzu.Zum Bußgeldkatalog
Ablauf der Prüfung

So läuft die Prüfung ab

Vier Schritte, transparent und unverbindlich.

1. Unterlagen hochladenSie laden Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach und sicher über … Klicken
Schritt 1Sie laden Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach und sicher über unser Formular hoch.
2. Einstufung prüfenWir prüfen, ob der Verstoß korrekt als A- oder … Klicken
Schritt 2Wir prüfen, ob der Verstoß korrekt als A- oder B-Verstoß eingeordnet wurde.
3. Persönliche EinschätzungSie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Erfolgsaussichten und möglichem … Klicken
Schritt 3Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Erfolgsaussichten und möglichem Vorgehen.
4. Einspruch oder BeratungWir legen bei Aussicht auf Erfolg Einspruch ein oder … Klicken
Schritt 4Wir legen bei Aussicht auf Erfolg Einspruch ein oder beraten Sie zum Aufbauseminar.
Zahlen & Fakten

Probezeit in Zahlen

0 Jahre
reguläre Probezeit insgesamt
0 Jahre
zusätzliche Verlängerung bei A-/B-Verstoß
0,0 ‰
erlaubte Promillegrenze für Fahranfänger
0 B-Verstöße
entsprechen einem A-Verstoß
Im Vergleich

A-Verstoß vs. B-Verstoß

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumA-VerstoßB-Verstoß
BeispieleRotlicht, Alkohol, Handy, erhebliche GeschwindigkeitsüberschreitungKleinere Tempoverstöße, Abstands- oder Vorfahrtsverstöße
Folge beim 1. VerstoßAufbauseminar + 2 Jahre VerlängerungZunächst keine Probezeit-Maßnahme
Folge beim 2. VerstoßBei erneutem Verstoß droht der EntzugAufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung
EinstufungKatalog schwerwiegender VerstößeAlle übrigen Verkehrsverstöße
Die genaue Einstufung hängt vom konkreten Verkehrsverstoß und der zugrunde liegenden Vorschrift ab.
Warum prüfen?

Das prüfen wir in der Probezeit

An der korrekten Einstufung hängen alle weiteren Maßnahmen.

Einstufung korrekt?Wurde der Verstoß tatsächlich zu Recht als A- oder B-Verstoß eingeordnet?
Vorwurf haltbar?Ist der zugrunde liegende Vorwurf – Messung, Vorfahrt, Rotlicht – überhaupt beweisbar?
Fristen eingehalten?Wurden Anhörungsfristen und Verfahrensvorschriften korrekt eingehalten?
Vorverstöße korrekt gezählt?Wurden frühere Verstöße richtig erfasst und der Probezeit zugeordnet?
Führerschein-NeuerteilungWelche Auswirkungen hat der Verstoß auf eine spätere Neuerteilung des Führerscheins?
FahreridentifikationSteht zweifelsfrei fest, wer zum Tatzeitpunkt tatsächlich gefahren ist?
Ob und welche Ansatzpunkte in Ihrem Fall bestehen, hängt vom Einzelfall und der aktuellen Rechtslage ab.
Irrtümer & Fakten

Häufige Irrtümer zur Probezeit

Was viele Fahranfänger falsch einschätzen.

IrrtumWenn ich das Bußgeld zahle, hat der Verstoß keine weiteren Folgen. Fakt ansehen
FaktDie Probezeit-Maßnahmen laufen unabhängig vom Bußgeld – Zahlung ändert nichts an Aufbauseminar oder Verlängerung.
IrrtumNur Alkohol am Steuer zählt als A-Verstoß. Fakt ansehen
FaktAuch Rotlichtverstöße, Handy am Steuer oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten als A-Verstoß.
IrrtumNach dem Aufbauseminar ist der Verstoß vollständig vergessen. Fakt ansehen
FaktDas Seminar erfüllt die Auflage, der Verstoß bleibt aber aktenkundig und zählt bei künftigen Vorfällen mit.
IrrtumDie Probezeit endet automatisch pünktlich, auch bei Verstößen. Fakt ansehen
FaktEin A-Verstoß oder zwei B-Verstöße verlängern die Probezeit um zwei weitere Jahre.
Häufige Fragen

Probezeit – Ihre Fragen

Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß wie Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, Handy am Steuer oder eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Er löst in der Regel sofort ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit aus.
Probezeit schützen

In der Probezeit zählt jeder Vorwurf

Bevor Aufbauseminar, Verlängerung oder Entzug drohen: Lassen Sie den Vorwurf kostenlos und unverbindlich prüfen.

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