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Ratgeber: Punkte abbauen

Punkte in Flensburg abbauen: So geht's

Wer im Fahreignungsregister Punkte gesammelt hat, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen aktiv reduzieren. Dieser Ratgeber erklärt, wie das aktuelle 1-8-Punkte-System funktioniert, wann das freiwillige Fahreignungsseminar einen Punkt abbaut, wann Einträge automatisch verjähren und was ein hoher Punktestand für Ihre Kfz-Versicherung bedeutet.

11 Min. LesezeitAktualisiert am 27.07.2026
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Das Fahreignungsregister und die Reform von 2014

Seit dem 1. Mai 2014 führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg das sogenannte Fahreignungsregister (FAER). Es hat das frühere Verkehrszentralregister mit seiner 18-Punkte-Skala abgelöst und arbeitet seither mit einem deutlich reduzierten und übersichtlicheren Fahreignungs-Bewertungssystem von 1 bis 8 Punkten. Ziel der Reform war es, das Punktesystem transparenter zu gestalten und stärker auf tatsächlich verkehrssicherheitsrelevante Verstöße zu konzentrieren.

Im FAER werden nicht alle Ordnungswidrigkeiten erfasst, sondern nur Verstöße von einigem Gewicht: Bußgeldbewehrte Verkehrsverstöße ab einer bestimmten Schwere sowie Straftaten im Straßenverkehr, etwa Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht. Jedem eintragungsfähigen Verstoß ist in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine feste Punktzahl zwischen einem und drei Punkten zugeordnet. Maßgeblich für den aktuellen Punktestand ist dabei nicht das Datum des Bußgeldbescheids, sondern der Tag der Tat – das sogenannte Tattagprinzip.

Wie das aktuelle 1-8-Punkte-System funktioniert

Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist als Stufenmodell aufgebaut: Je höher der Punktestand steigt, desto deutlicher reagiert die Fahrerlaubnisbehörde. Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt zunächst nur eine formlose Vormerkung im Register, ohne dass der Betroffene eine Mitteilung erhält oder eine Maßnahme droht. Ab 4 bis 5 Punkten spricht die Behörde eine schriftliche Ermahnung aus und weist auf die Möglichkeit hin, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um einen Punkt abzubauen.

Bei 6 bis 7 Punkten folgt eine schriftliche Verwarnung, verbunden mit einem erneuten Hinweis auf das Fahreignungsseminar – ein Punkteabzug ist ab dieser Stufe allerdings nicht mehr möglich, wie weiter unten erläutert wird. Erreicht oder überschreitet der Punktestand schließlich 8 Punkte, gilt der Betroffene als kraftfahrungeeignet: Die Fahrerlaubnis wird zwingend entzogen. Der Behörde steht dabei kein Ermessen zu, sie muss den Führerschein einziehen. Eine Neuerteilung ist in der Regel frühestens nach einer behördlichen Sperrfrist möglich, häufig verbunden mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), wenn der Entzug auf gehäuften Verstößen beruhte.

Freiwilliges Fahreignungsseminar: Einen Punkt gezielt abbauen

Wer seinen Punktestand aktiv senken möchte, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar nach § 4b Straßenverkehrsgesetz (StVG) teilnehmen. Das Seminar kombiniert einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil und soll das Risikobewusstsein im Straßenverkehr nachhaltig verbessern. Nach vollständiger und nachgewiesener Teilnahme reduziert das KBA den Punktestand um genau einen Punkt.

Der Punkteabbau ist an klare Grenzen geknüpft: Er ist ausschließlich möglich, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Punktestand von 1 bis 5 Punkten vorliegt. Ab 6 Punkten ist ein Abbau über das Seminar ausgeschlossen. Zudem darf die Teilnahme höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren zum Punktabbau genutzt werden, unabhängig davon, wie viele Punkte in diesem Zeitraum neu hinzugekommen sind. Wer also überlegt, das Seminar zu nutzen, sollte dies möglichst frühzeitig tun, solange der Punktestand noch im förderfähigen Bereich liegt, und nicht bis kurz vor Erreichen der 6-Punkte-Grenze warten.

Tipp: Rechtzeitig handeln, nicht erst bei 5 PunktenDa der Punkteabbau nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten funktioniert und nur einmal alle fünf Jahre möglich ist, lohnt es sich, das Fahreignungsseminar frühzeitig einzuplanen und nicht erst kurz vor Erreichen der kritischen 6-Punkte-Grenze anzugehen.

Schritt für Schritt: Freiwilliges Fahreignungsseminar

  1. 1Aktuellen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen, um zu prüfen, ob ein Punktestand von 1 bis 5 Punkten vorliegt.
  2. 2Einen amtlich anerkannten Seminaranbieter wählen, der sowohl den verkehrspädagogischen als auch den verkehrspsychologischen Teil anbietet.
  3. 3Termine für beide Seminarteile innerhalb der vorgeschriebenen Frist wahrnehmen; in der Regel erstreckt sich das Seminar über mehrere Wochen.
  4. 4Nach Abschluss die offizielle Teilnahmebescheinigung des Seminaranbieters anfordern.
  5. 5Die Teilnahmebescheinigung fristgerecht beim Kraftfahrt-Bundesamt einreichen.
  6. 6Die Prüfung durch das KBA abwarten; nach Bestätigung wird der Punktestand automatisch um einen Punkt reduziert.

Tilgungsfristen: Wann Punkte automatisch verschwinden

Neben dem freiwilligen Seminar gibt es einen zweiten, passiven Weg, wie Punkte verschwinden: die gesetzliche Tilgung. Jede Eintragung im Fahreignungsregister unterliegt einer eigenen Tilgungsfrist, die sich nach der Schwere des jeweiligen Verstoßes richtet. Für einfache Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt beträgt die Frist zweieinhalb Jahre, für Verstöße mit zwei Punkten fünf Jahre und für Straftaten sowie besonders gravierende Verstöße mit drei Punkten zehn Jahre. Nach Ablauf der Frist wird der jeweilige Eintrag automatisch gelöscht, ein Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Zu beachten ist die sogenannte Überliegefrist von einem weiteren Jahr: Auch nach Ablauf der eigentlichen Tilgungsfrist bleibt der Eintrag für Zwecke der Fahrerlaubnisbehörden noch ein Jahr sichtbar, zählt für die Berechnung des aktuellen Punktestands aber nicht mehr mit. Wichtig ist zudem, dass jede Eintragung für sich genommen tilgt – es handelt sich nicht um eine gemeinsame Frist für den gesamten Punktestand, sondern um viele einzelne, zeitlich versetzt laufende Fristen.

Übersicht

Punktestand, Maßnahme und Tilgungsfrist

Vereinfachte Übersicht der Stufen im Fahreignungs-Bewertungssystem. Die Tilgungsfrist bezieht sich jeweils auf die einzelne zugrunde liegende Eintragung, nicht auf den gesamten Punktestand.

PunktestandMaßnahme der BehördeTilgungsfrist der Eintragung
1 bis 3 PunkteVormerkung (keine Mitteilung, keine Maßnahme)2,5 bis 5 Jahre je nach Verstoß
4 bis 5 PunkteSchriftliche Ermahnung mit Hinweis auf das Fahreignungsseminar2,5 bis 10 Jahre je nach Verstoß
6 bis 7 PunkteSchriftliche Verwarnung, kein Punkteabbau über Seminar mehr möglich5 bis 10 Jahre je nach Verstoß
8 PunkteZwingender Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist für Neuerteilung10 Jahre für die maßgeblichen Eintragungen
Die konkrete Tilgungsfrist richtet sich nach der jeweiligen Einzeltat gemäß § 29 StVG, nicht pauschal nach dem erreichten Gesamtpunktestand.

Punkteabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt

Den eigenen Punktestand kann jede betroffene Person kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen. Am schnellsten geht dies über das Online-Portal des KBA mit einer Identifizierung per Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über das BundID-Konto. Alternativ ist eine schriftliche Anfrage per Post möglich, die jedoch mit einer beglaubigten Kopie des Personalausweises sowie einer eigenhändigen Unterschrift versehen sein muss, um Missbrauch auszuschließen.

Eine regelmäßige Selbstauskunft empfiehlt sich vor allem, bevor größere Anschaffungen wie ein neuer Job mit Fahrerlaubnispflicht anstehen, oder bevor überlegt wird, ein Fahreignungsseminar zu belegen. Nur mit einer aktuellen und verlässlichen Auskunft lässt sich sicher beurteilen, ob ein Punkteabbau über das Seminar noch möglich ist oder ob der Stand bereits die 6-Punkte-Grenze erreicht hat.

Welche Auswirkungen haben Punkte auf die Kfz-Versicherung?

Der Punktestand im Fahreignungsregister selbst wird nicht automatisch an die Kfz-Versicherung übermittelt und wirkt sich nicht unmittelbar auf den Versicherungsbeitrag aus. Entscheidend für die Versicherung ist in erster Linie die Schadenfreiheitsklasse, die sich nach gemeldeten Schäden richtet, sowie gegebenenfalls Fragen im Antragsformular nach bestimmten Vorstrafen oder Voreintragungen bei Berufskraftfahrern oder in der Kfz-Haftpflicht für gewerbliche Flotten.

Mittelbar können punkteträchtige Verstöße jedoch teuer werden: Führt ein Verstoß zu einem Unfall mit Regressanspruch des Versicherers, etwa bei grober Fahrlässigkeit, kann dies zur Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und damit zu spürbar höheren Beiträgen führen. Wird die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 8 Punkten entzogen, entfällt zudem die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst zu führen, was bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zusätzliche Kosten für Ersatzfahrer nach sich ziehen kann.

Was tun bei einem hohen Punktestand? Handlungsempfehlungen

Wer bereits mehrere Punkte gesammelt hat, sollte zunächst den genauen Stand beim KBA abfragen und prüfen, ob ein Fahreignungsseminar noch möglich ist. Parallel lohnt sich bei jedem neuen Bußgeldbescheid eine anwaltliche Prüfung: Formfehler im Verfahren, ein fehlerhaftes Messverfahren oder ein zu Unrecht angenommener Punkteeintrag lassen sich häufig nur innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist erfolgreich angreifen. Wer diese Frist verstreichen lässt, kann einen zu Unrecht verhängten Punkt in der Regel nicht mehr rückgängig machen.

Besonders in der Probezeit oder bei ohnehin schon hohem Punktestand ist eine frühzeitige rechtliche Einschätzung sinnvoll, um zu vermeiden, dass ein weiterer Verstoß die 6- oder 8-Punkte-Grenze überschreitet. Eine anwaltliche Beratung kann zudem klären, ob sich strategisch der Zeitpunkt eines Fahreignungsseminars mit anstehenden Tilgungsfristen kombinieren lässt, um den Punktestand nachhaltig zu senken.

Achtung: Ab 8 Punkten hilft kein Seminar mehrSobald der Punktestand 8 erreicht, entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis zwingend – ein Ermessensspielraum besteht nicht, und auch ein nachträglich absolviertes Fahreignungsseminar ändert daran nichts mehr. Handeln Sie deshalb, solange der Stand noch bei 1 bis 5 Punkten liegt.
Häufige Fragen

Punkte abbauen – Ihre Fragen

Maximal einen Punkt pro Teilnahme. Eine erneute Anrechnung ist frühestens nach fünf Jahren möglich, unabhängig davon, wie viele neue Punkte in der Zwischenzeit hinzugekommen sind.
Fachlich geprüftRechtsanwalt Peter ScheidAnwaltsbüro Scheid, Hauptstr. 14, 77736 Zell a. H.Rechtsanwalt Peter Scheid berät seit vielen Jahren Mandanten im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht, darunter zahlreiche Fälle rund um den Punktestand im Fahreignungsregister und das freiwillige Fahreignungsseminar. Anwaltsbüro Scheid, Hauptstr. 14, 77736 Zell a. H., Telefon 07835/54740, E-Mail info@ra-scheid.de.
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